Was ist Buchführung?

In der Buchführung bzw. der Buchhaltung werden die im Unternehmen anfallenden Geschäfts- vorfälle (wie z.B. Einkauf, Zahlung von Löhnen, Verkauf, u.v.a.) chronologisch aufgezeichnet. Die Werte werden nach Sachzusammenhängen gesammelt und gruppiert. In vorbereitenden Abschlussbuchungen werden Abschreibungen an Vermögensbeständen vorgenommen, Rückstellungen gebildet und Rechnungsabgrenzungen durchgeführt, um eine perioden- gerechte Erfolgsermittlung zu ermöglichen. Schließlich bildet die Buchhaltung die Basis für Gewinnermittlung und Jahresabschluss .

Meine Dienstleistungen im Bereich Buchführung:

  • Erstellen eines kundenspezifischen Kontenplans gemäss neuem Rechnungslegungsrecht
  • Führen der Finanzbuchhaltung
  • Führen von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltungen
  • Führen der Lohnbuchhaltung und Abrechnung mit Sozialversicherungen
  • Einrichten von Mehrwertsteuercodes
  • Unterstützung beim Inventar
  • Führen einer Anlagebuchhaltung nach steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Ansätzen
  • Erstellen des Jahresabschlusses
  • Erstellen von monatlichen oder quartalsweisen Zwischenabschlüssen
  • Erstellen von Budget und Liquiditätsplanung
  • Unterstützung nach IFRS

Das neue Rechnungslegungsrecht gemäss OR

Am 23. Dezember 2011 hat das Parlament dem neuen Rechnungslegungsrecht zugestimmt. Es trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Im neuen Recht unterscheidet man nicht mehr nach Rechtsform, sondern nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens.

Die neuen Bestimmungen sind ab dem Geschäftsjahr 2015, in Bezug auf die Konzernrechnung ab dem Geschäftsjahr 2016, zwingend anzuwenden.

Die neuen Bestimmungen betreffen alle Unternehmen. Der Begriff des Unternehmens umfasst sowohl Einzelunternehmen und Personengesellschaften als auch juristischen Personen des Zivilgesetzbuchs (Vereine und Stiftungen) und des Obligationenrechts (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditaktiengesellschaften und Genossenschaften).

Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung unterliegen:

  1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500 000 im letzten Geschäftsjahr erzielt haben.
  2. alle juristische Personen.